| 21.06.2006 |
Aufnahme von Kindern unter drei Jahren in katholischen Kindertagesstätten
Am 1. Augsut 2005 ist das Bayerische Gesetz zur Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Kindergärten, anderen Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege und zur Änderung anderer Gesetze - Bayerisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz und Änderungsgesetz (BayKiBiG u. ÄndG) - in Kraft getreten. Es hat das bis dahin gültige Bayerische Kindergartengesetz abgelöst. Mit dem neuen Gesetz wurde ein einheitlicher rechtlicher Rahmen für alle Formen der Kindertagesbetreuung geschaffen. Damit hat sich die Kindergartenlandschaft erheblich verändert. Diese Veränderungen erfordern eine Positionierung der katholischen Kirche in der Diözese Regensburg. Dies gilt insbesondere für die Frage, ob sich die katholischen Kindergärten der Aufnahme von Kindern unter drei Jahren öffnen.
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» Anhang_Konzeption (21 kB)
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