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Die Berufsfachschule für Altenpflege hat mit verschiedenen Trägern von stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen Kooperationsvereinbarungen
über die Zusammenarbeit bei der Ausbildung nach dem Altenpflegegesetz abgeschlossen.
Die Schülerinnen und Schüler der Berufsfachschule für Altenpflege schließen ihrerseits mit der jeweiligen Einrichtung Ausbildungsverträge
für die praktische Ausbildung ab. Die Träger der praktischen Ausbildung sind verpflichtet, während der gesamten Dauer der
Ausbildung eine angemessene Vergütung zu zahlen.
(Ausnahmen: Schüler, die Anspruch auf Unterhaltsgeld nach dem SGB III oder Übergangsgeld auf Grund einer berufliche Rehabilitation
haben oder Schüler, denen andere vergleichbare Geldleistungen aus Öffentlichen Haushalten gewährt werden).
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