Farid M. ist 20 Jahre alt, ein arabischer Bäcker und lebt als Flüchtling aus Afghanistan im Bayerischen Wald. Nun hat er sein erstes Jobangebot erhalten: Eine Bäckerei möchte ihn zum Gehilfen ausbilden. Doch er darf nicht. Das zuständige Amt verweigert ihm die "Erlaubnis zur Aufnahme einer Beschäftigung". Vor zwei Jahren flüchtete Farid aus seiner Heimat nach Deutschland, mittlerweile spricht er deutsch und besucht eine Integrationsklasse an der Berufsschule. Sein Asylantrag wurde im Frühjahr 2017 jedoch abgelehnt. Farid M. hat vor dem Verwaltungsgericht Regensburg dagegen geklagt und wartet derzeit darauf, ob sein Asylantrag in den kommenden Monaten noch bewilligt wird. In der Zwischenzeit darf er ohne die Erlaubnis des Landratsamtes nicht als Bäckergehilfe arbeiten.
Falls es bei dem abgelehnten Asylantrag bleibt, wäre Farid einer von 15 000 ausreisepflichtigen Afghanen, die in Deutschland leben. Ihm droht die Abschiebung. Doch die Sicherheitslage in seiner Heimat verschlechtert sich weiterhin. Die Caritas warnt daher vor zwanghaften Rückführungen in das Land. "Afghanistan ist ein Land, in dem von Monat zu Monat die Zahl der toten und verletzten Zivilisten auf ein neues Rekordniveau steigt. Abschiebungen setzen die Menschen unüberschaubaren Risiken aus und sind deshalb nicht zu verantworten", sagt Michael Weißmann, Direktor des Diözesan-Caritasverbandes Regensburg. Und Michael Eibl, Direktor der Katholischen Jugendfürsorge im Bistum Regensburg, pflichtet ihm bei: Viele junge Flüchtlinge aus Afghanistan, die bei uns den Ausbildungsvertrag in einem Mangelberuf bereits in der Tasche haben, erhielten keine Ausbildungserlaubnis.
Nahezu alle Einschätzungen gehen von einer sehr prekären Situation im ganzen Land aus. Im Laufe des Jahres 2016 hat sich der Konflikt zwischen Regierung und der islamistischen Taliban verschärft. Es gibt landesweit Gefechte und Anschläge. Nach Ansicht des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR) ist das gesamte Staatsgebiet durch einen innerstaatlichen bewaffneten Konflikt geprägt. Es ist von einer höchst instabilen Sicherheitslage auszugehen, die sich in den unterschiedlichen Regionen und Orten von einem auf den anderen Tag völlig verändern kann.
Zudem steigt die Zahl der erzwungenen Rückkehrer nach Afghanistan, viele von ihnen werden aus Pakistan oder dem Iran abgeschoben. Dies hat in vielen großen Städten zu einer großen Belastung der ohnehin kaum existenten Aufnahmekapazitäten geführt. In den Städten leben bereits viele Binnenvertriebene, die aufgrund der Konflikte nicht in ihre Herkunftsorte zurückkehren können. Dadurch wurde das ohnehin hohe Niveau der Vulnerabilität der Rückkehrer zusätzlich erhöht.
Caritas und Katholische Jugendfürsorge Regensburg verweisen deshalb auf die Forderungen des Deutschen Caritasverbandes:
1. Solange nicht eindeutig geklärt ist, dass Sicherheit und Würde bei der Rückkehr gewährleistet sind, müssen Abschiebungen nach Afghanistan bundesweit ausgesetzt werden.
2. Ein bundesweiter Abschiebungsschutz muss nach Auffassung des Deutschen Caritasverbandes auch Straftäter, Gefährder und Menschen, die eine Mitwirkung bei der Identitätsfeststellung verweigert haben, umfassen, sofern ihnen eine unmenschliche Behandlung im Zielstaat droht.
3. Eine neue Einschätzung der Gefahrenlage durch das Auswärtige Amt muss Erkenntnisse von unterschiedlichen staatlichen und auch nichtstaatlichen Quellen berücksichtigen und diese umfassend würdigen.
4. Sofern die Gefahr besteht, dass Abschiebungen von anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union aus stattfinden, sofern Afghanen zuvor auf Grundlage der Dublin-III-Verordnung dorthin rücküberstellt wurden, müssen Rücküberstellungen in diese Mitgliedstaaten ebenfalls ausgesetzt werden.
Weitere Informationen sind der Stellungnahme des Deutschen Caritasverbandes zu entnehmen: www.caritas.de.