Gemeinsam auf dem Weg zum Leben ohne Sucht
Unsere Berater der Fachambulanzen unterstützen Sie auf Ihrem Weg aus der Suchterkrankung.
Die ambulante Behandlung ist laut Vereinbarung mit den Kostenträgern dann angezeigt, wenn…
…die seelischen, körperlichen und sozialen Störungen so ausgeprägt sind, dass eine
ambulante Behandlung Erfolg verspricht und eine stationäre Behandlung nicht oder nicht mehr erforderlich ist.
…erkennbar ist, dass die Fähigkeit zur aktiven Mitarbeit, regelmäßigen Teilnahme und Einhaltung des Therapieplanes vorhanden ist.
…der/die Patient/in bereit und in der Lage ist, abstinent zu leben und regelmäßig am ambulanten Therapieprogramm teilzunehmen.
Das Angebot der Ambulanten Rehabilitation richtet sich an suchtkranke Erwachsene. Sie kann eigenständig oder in Kombination mit einer vorausgehenden stationären Entwöhnung durchgeführt werden.