Externe Suchtberatung in den Justizvollzugsanstalten
Sie kümmern sich neben der Beratung um Kostenanträge vor Behandlungsmaßnahmen oder um weitere beratende und therapeutische Angebote und sorgen für bis zu 1800 Häftlinge.
Viele Suchtprobleme - erste Kontakte
Man schätzt, dass annähernd 60 Prozent der Häftlinge Suchtprobleme haben. Dies zeigt die Dringlichkeit und Brisanz dieser Arbeit – für die Betroffenen und ihre Lebensperspektive, für ihre Angehörigen und für die Gesellschaft, die den Preis zahlt für die hohe Rückfallquote bei unbehandelten Abhängigkeiten. Und weil der Gefangene gewöhnlich nüchtern ist, Zeit hat und unmittelbaren Handlungsdruck verspürt, ist es leicht, ihn hier zu erreichen. Für viele Häftlinge ist die externe Suchtberatung übrigens der erste Kontakt mit dem Suchthilfe-System.
Das Angebot
- Information
- Beratung und Betreuung
- Krisenintervention
- Motivationsentwicklung
- Entwicklung konkreter Problemlösungsstrategien
- Vorbereitung und Vermittlung in geeignete Entwöhnungsbehandlungen (aus der Untersuchungshaft, nach § 88 Jugendgerichtsgesetz, nach § 57 Strafgesetzbuch, nach § 35 Betäubungsmittelgesetz oder nach Strafende)
- Koordination zwischen Justiz, Kostenträgern, Therapieeinrichtungen, Justizvollzugsanstalt, Sozialdiensten und dem Klienten