Als Bildungseinrichtungen spielen Kindertagesstätten eine wichtige Rolle in unserer Gesellschaft. Der sichere Betrieb der Betreuungseinrichtungen hat höchste Priorität - zum Schutz der Kinder, der Familien sowie des Betreuungspersonals. Deshalb findet der Rahmenhygieneplan unabhängig von Inzidenzwerten weiterhin stetige Anwendung.
Abhängig von den 7-Tage-Inzidenzen ist jedoch der Betrieb in den Kindertageseinrichtungen.
Eine Betreuung ist stets nur unter den folgenden Voraussetzungen möglich:
- Das Kind weist keine Symptome einer akuten, übertragbaren Krankheit auf (vgl. auch die Übersicht zum Umgang mit Krankheitssymptomen),
- das Kind wurde nicht positiv auf eine Coronavirus-Infektion getestet und gilt auch nicht als Verdachtsperson oder enge Kontaktperson im Sinne der AV Isolation und steht deshalb unter Quarantäne und
- das Kind unterliegt keiner sonstigen Quarantänemaßnahme (z.B. nach der Coronavirus-Einreiseverordnung des Bundes).
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Staatsministeriums für Familie.