
Der Bundestag hat ein schärferes Abschieberecht beschlossen. Ausländer ohne Aufenthaltsstatus können künftig leichter in Abschiebehaft genommen werden – und zwar wenn von ihnen eine "erhebliche Gefahr für Leib und Leben Dritter" oder die innere Sicherheit ausgeht. Das Gesetz sieht auch vor, dass Smartphones von Flüchtlingen künftig zur Ermittlung der Identität ausgelesen werden dürfen.
Abgelehnte Asylbewerber sollen künftig schneller abgeschoben werden
Zudem soll es eine auf den jeweiligen Bezirk beschränkte Residenzpflicht für Asylbewerber geben, die über ihre Identität getäuscht haben. Den Ländern wird außerdem ermöglicht, Asylbewerber bis zu zwei Jahre in Erstaufnahmeeinrichtungen unterzubringen, um möglichst während des Aufenthalts das Asylverfahren zu beenden.
Das Paket setzt Absprachen zwischen den Bundesländern und der Bundesregierung um, die es sich zum Ziel gesetzt haben, abgelehnte Asylbewerber künftig konsequenter und schneller in ihre Heimat zurückzuschicken. Ende Februar verzeichnete die Statistik rund 215 000 ausreisepflichtige Ausländer, 60 000 davon hatten keine Duldung.
Caritaspräsident Neher fordert den Schutz der Privatsphäre für Flüchtlinge
Die Opposition lehnte die Regelungen ab. Pro Asyl, Amnesty International und Caritas kritisierten die Verschärfung der Abschieberegelungen scharf. Pro Asyl kritisierte, Schutzsuchende drohten durch die Neuregelungen unter die Räder zu geraten. Caritas-Präsident Peter Neher bezeichnete den Eingriff in die Privatsphäre von Flüchtlingen durch das Auslesen von Handys als unverhältnismäßig.