Kosten
Die Gesamtvergütung setzt sich zusammen aus:
- Unterkunft und Verpflegung
- Pflegekosten
- Investitionskosten
- Ausbildungszuschlag.
Reicht das eigene Einkommen nicht aus und ist kein Vermögen vorhanden, kann seit dem 1. Januar 2003 für Heimbewohner bei der zuständigen Kreis- oder Stadtverwaltung Grundsicherung beantragt werden.
Beim Sozialamt des zuständigen Bezirks erhalten Sie nach offener Darlegung Ihrer Vermögens- und Einkommensverhältnisse individuelle Auskünfte, wer für die Finanzierung der Heimkosten zuständig ist.
Alle Anträge (bei Pflegekassen und Sozialhilfeträgern) sind unbedingt vor Beginn einer Kurzzeit-, Verhinderungs- oder Dauerpflege zu stellen. Es ist ratsam, die Kostenträger um eine vorläufige Zusage zur Kostenübernahme zu bitten.
Die Angehörigen erhalten beim monatlichen EEE (=einrichtungseigener Eigenanteil) - bei uns aktuell 1369,20 € - von der Pflegekasse eine abgestufte Erstattung. D.h. im 1. Jahr übernimmt die Pflegekasse 5%, im 2. Jahr 25% im 3. Jahr 45% und ab dem 4. Jahr 70% von diesem EEE.