"Wir dringen nun auf eine schnelle Umsetzung des Beschlusses durch Bundestag und Bundesrat", kommentiert der Präsident des Deutschen Caritasverbandes, Peter Neher, die Entscheidung der Bundesregierung, eine Änderung des Grundgesetzes einbringen zu wollen. Die geplante Änderung sieht vor, dass der Bund dauerhaft 75 Prozent der Kosten der Unterkunft und Heizung in der Grundsicherung für Arbeitssuchende übernimmt. Bisher waren es 50 Prozent. Damit würde er die Kommunen des Landes um vier Milliarden Euro jährlich entlasten. "Wir appellieren hier eindringlich an die Kommunen, die freigewordenen Mittel für die Stärkung der sozialen Daseinsvorsorge zu nutzen", so Neher weiter.
Nicht zuletzt die Corona-Krise habe gezeigt, wie entscheidend eine funktionsfähige soziale Infrastruktur für das Wohlergehen der Menschen und den gesellschaftlichen Frieden sei. Zu leicht werde bei freiwerdenden Spielräumen an die technische Infrastruktur, Investitionen in den Ausbau von Straßen, Gebäuden oder wirtschaftlichen Aktivitäten, gedacht. "Die Menschen müssen sich insbesondere in unsicheren Zeiten darauf verlassen können, dass soziale Angebote überall in ausreichendem Maße zur Verfügung stehen."