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Gleiche politische Rechte

Wahlrecht ist Menschenrecht

Menschen mit Behinderung können oftmals ihr Wahlrecht nicht wahrnehmen. Das soll sich ändern, fordert der Deutsche Caritasverband.

Erschienen am:

17.02.2019

Herausgeber:
Caritasverband für die Diözese Regensburg e.V.
Von-der-Tann-Straße 7
93047 Regensburg
info@caritas-regensburg.de
www-caritas-regensburg.de
  • Beschreibung
Beschreibung

BundesteilhabegesetzCBP-Vorsitzender Johannes Magin (1.v.li.) bei einer Kundgebung in Berlin vor der Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes. Die Rechte von Menschen mit Behinderung zu stärken, ist sein Ziel.Christine Allgeyer/KJF

In einer aktuellen Pressemeldung des Deutschen Caritasverbandes fordert Caritas-Präsident Peter Neher: "85 000 Menschen in Deutschland sollen endlich gleichberechtigt am politischen und öffentlichen Leben teilhaben. Sie dürfen nicht länger ausgegrenzt werden." Hintergrund ist die kürzliche Absetzung zweier Gesetzesinitiativen zur Aufhebung der Wahlrechtsausschlüsse in den Ausschüssen des Bundestages von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN gemeinsam mit der LINKEN und der Fraktion der FDP. Die Katholische Jugendfürsorge in Regensburg (KJF) steht voll hinter dieser Forderung. Johannes Magin, Abteilungsleiter für Teilhabeleistungen bei der KJF, hat sich in seiner Funktion als Vorsitzender des Caritas-Fachverbandes Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e. V. (CBP) ebenfalls stark dafür gemacht, dass bestehende Wahlausschlüsse von Menschen mit Behinderung in den Bundes-, Landes- und Kommunalwahlgesetzen aufgehoben werden.

Vom Wahlrecht ausgenommen sind Personen, für die eine rechtliche Betreuung in allen Angelegenheiten eingesetzt ist. Auch sind diejenigen ausgeschlossen, die sich auf Grund einer Anordnung hinsichtlich einer fehlenden strafrechtlichen Verantwortlichkeit im sogenannten Maßregelvollzug einer Psychiatrie befinden. "Wer wegen einer Haftstrafe im Gefängnis ist, darf wählen. Wer sich wegen Schuldunfähigkeit auf richterliche Anordnung in einer psychiatrischen Klinik aufhält, nicht. Das ist inkonsequent, nicht nachvollziehbar und für die betroffenen Menschen bitter", macht Johannes Magin, Vorsitzender des CBP, deutlich.

Caritas-Präsident Peter Neher will die erforderlichen Gesetzesänderungen nach bereits zwei vergeblichen Anläufen der großen Koalition in den vergangenen beiden Legislaturperioden nun unverzüglich. Die Politik der "langen Bank" sei nicht länger hinnehmbar. Schon viel zu lang könnten Menschen mit Behinderung ihr Menschenrecht auf Wahlrecht nicht wahrnehmen. Durch die erneuten Verzögerungen seien rund 85 000 Menschen mit Behinderung bei der anstehenden Europawahl am 26. Mai erneut ausgeschlossen.

Johannes MaginCBP-Vorsitzender Johannes Maginaltrofoto.de

Seit geraumer Zeit prüft das Bundesverfassungsgericht die Rechtmäßigkeit der bestehenden Wahlrechtsausschlüsse in den geltenden Wahlgesetzen. Widerspruch und Klage haben sechs Menschen eingereicht, die von den vergangenen Bundestagswahlen ausgeschlossen waren. Ihre Klagen werden von DCV, CBP und der Lebenshilfe unterstützt. 2009 hat sich Deutschland dazu verpflichtet, die UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen. Diese verpflichtet die Vertragsstaaten, Menschen mit Behinderung die gleichen, auch politischen Rechte zu garantieren wie Menschen ohne Behinderung. Jetzt müssen alle notwendigen Maßnahmen ergriffen werden, damit diese Rechte auch tatsächlich ausgeübt werden können. Dazu gehören unter anderem auch barrierefreie Zugänge zu den Wahllokalen, Wahlunterlagen in Leichter Sprache und Vorlesefunktionen für blinde und sehbehinderte Menschen.

Text: DCV/KJF

  • Ansprechperson
Harry Landauer
Leitung Verbandspolitik und Kommunikation
+49 941 5021 - 144
+49 941 5021 - 144
Diözesan-Caritasverband Regensburg
Diözesan-Caritasverband Regensburg
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