DCV / KNA
Als Bildungseinrichtungen spielen Kindertagesstätten eine wichtige Rolle in unserer Gesellschaft. Der sichere Betrieb der Betreuungseinrichtungen hat höchste Priorität - zum Schutz der Kinder, der Familien sowie des Betreuungspersonals. Deshalb findet der Rahmenhygieneplan unabhängig von Inzidenzwerten weiterhin stetige Anwendung.
Abhängig von den 7-Tage-Inzidenzen ist jedoch der Betrieb in den Kindertageseinrichtungen.
7-Tage-Inzidenz zwischen 0 und 100:
In den Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen kann Regelbetrieb stattfinden. Das bedeutet, alle Kinder können ihre Kita besuchen und es können auch offene Konzepte durchgeführt werden.
7-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 165:
In den Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen kann ein eingeschränkter Regelbetrieb stattfinden. Das bedeutet, alle Kinder können ihre Kita besuchen und es können auch offene Konzepte durchgeführt werden.
7-Tage-Inzidenz ab 100:
In den Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen kann ein eingeschränkter Regelbetrieb stattfinden. Das bedeutet, alle Kinder können ihre Kita besuchen. Die Kinder müssen jedoch in festen Gruppen betreut werden.
Hinweis: Eine Betreuung – sowohl im Regelbetrieb als auch im eingeschränkten Regelbetrieb – kann nur dann in Anspruch genommen werden, wenn das Kind
- keine Symptome einer akuten, übertragbaren Krankheit aufweist
- nicht positiv auf eine Coronavirus-Infektion getestet wurde
- nicht als Verdachtsperson oder enge Kontaktperson im Sinne der AV Isolation gilt und damit unter Quarantäne steht
- das Kind keiner sonstigen Quarantänemaßnahme unterliegt.
Zusätzliche Sicherheit durch Testungen
Inzwischen sind auch Antigen-Selbsttests zur Selbsttestung für Kinder unter sechs Jahren zugelassen. Gegen Vorlage eines Berechtigungsscheins von der Kindertageseinrichtung erhalten die Familien kostenlose Selbsttests in den Apotheken für die zweimal wöchentliche Testung der Kinder. Dieses Konzept wird auch im neuen Kindergartenjahr beibehalten. Die Durchführung der Selbsttests ist für die nicht eingeschulten Kinder freiwillig und nicht Voraussetzung für die Zulassung zur Kindertagesbetreuung. Die Testung der Kinder wird von den Eltern zu Hause vorgenommen. Eine Vorlage des Testergebnisses in der Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle ist nicht erforderlich.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Staatsministeriums für Familie.