Der am Freitag verabschiedete Gesetzentwurf zur Sterbehilfe ist ein wichtiges Signal für Sterbende und ihre Angehörigen. "Sterben in Würde bedeutet nicht, den Zeitpunkt des Todes selbst zu bestimmen, sondern die Art und Weise des Sterbens würdevoll zu gestalten", macht Diözesan-Caritasdirektor Dr. Roland Batz deutlich. "Menschen, die im Sterben liegen, brauchen eine gute palliative Pflege, schmerzlindernde Behandlung und seelsorgliche Begleitung."
"Alle Angebote der Suizidassistenz lehnen wir ab", macht Batz klar. "Kranke und alte Menschen fürchten sich oft davor, Angehörigen und der Gesellschaft zur Last zu fallen. Das Verbot der Sterbehilfe als Geschäftsmodell setzt hier das richtige Zeichen: Auch sterbenskranke Menschen haben ihren Platz inmitten unserer Gesellschaft. Eine gute Sterbebegleitung nimmt die Nöte und Ängste der Betroffenen ernst und gibt ihnen gerade in dieser Lebensphase die Gewissheit, dass sie alle Unterstützung erfahren, die sie zu einem würdevollen Sterben brauchen.
Dazu gehört es, dass das persönliche Sterben und der Tod keine Tabuthemen sind. Dafür muss sich die gesamte Gesellschaft einsetzen: Die Kirchen zusammen mit Politik, Zivilgesellschaft, Krankenkassen und Ärzten.
Die Hospiz- und Palliativversorgung sei eine gute Antwort auf die Angst der Menschen vor einem Sterben allein und in Schmerzen. Im gesamten Bistum Regensburg existieren derzeit 26 ambulante und 18 stationäre Hospiz- und Palliativdienste und -einrichtungen. Hinzu kommen noch 60 ambulante Caritas-Pflegedienste und 51 katholische Alten- und Pflegeheime, in denen Palliativfachkräfte arbeiten. In der Hospiz- und Palliativpflege sind es neben den pflegerischen und medizinischen Fachkräften vor allem Angehörige, ehrenamtliche Helfer und Seelsorger, die sich um Sterbende kümmern.
Zusatz-Info 1: Abschied nehmen - Eine Handreichung für Angehörige
Die Handreichung für Angehörige Sterbender des Diözesan-Caritasverbandes Regensburg ist gerade erst in der zweiten Auflage erschienen. Sie gibt auf 30 Seiten ganz praktische und realitätsnahe Hilfestellungen, die Angehörige und Begleiter im Sterbeprozess im Blick haben. Gegen eine Schutzgebühr von zwei Euro pro Heft kann diese per Mail angefordert werden: presse@caritas-regensburg.de